Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

06Juli

Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen. 

Im angeführten Fall nahm die Vermieterin einen unangenehmen Geruch war und befürchtete Schimmel oder Fäulnis als Ursache. Der Mieter wollte sie jedoch nicht hineinlassen und so erhob die Vermieterin Klage.

Anhaltspunkte sind entscheidend

Routinekontrollen und anlasslose Besichtigungen sind weiterhin unzulässig. Da die Vermieterin jedoch eine Schädigung der Bausubstanz zu befürchten hatte, ist die Besichtigung begründet und erforderlich.

Besichtigungen alle 5 Jahre

Das Amtsgericht München entschied außerdem, dass Vermieter nicht dauerhaft aus ihrem Eigentum ausgeschlossen werden dürfen. Um den Zustand der Wohnung zu prüfen, darf der Vermieter alle fünf Jahre Einlass verlangen. Dieser Zeitraum entspricht nach allgemeiner Anschauung dem Zeitraum, nach dessen Ablauf z. B. Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Der Vermieter muss die Besichtigung jedoch rechtzeitig ankündigen; in diesem Fall waren es fünf Werktage im Voraus.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

18 Dezember
Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen
Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar ...
weiterlesen
11 Dezember
Studie: Elektromobilität und das Potenzial von Mehrfamilienhäusern
Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.