Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

06Juli

Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen. 

Im angeführten Fall nahm die Vermieterin einen unangenehmen Geruch war und befürchtete Schimmel oder Fäulnis als Ursache. Der Mieter wollte sie jedoch nicht hineinlassen und so erhob die Vermieterin Klage.

Anhaltspunkte sind entscheidend

Routinekontrollen und anlasslose Besichtigungen sind weiterhin unzulässig. Da die Vermieterin jedoch eine Schädigung der Bausubstanz zu befürchten hatte, ist die Besichtigung begründet und erforderlich.

Besichtigungen alle 5 Jahre

Das Amtsgericht München entschied außerdem, dass Vermieter nicht dauerhaft aus ihrem Eigentum ausgeschlossen werden dürfen. Um den Zustand der Wohnung zu prüfen, darf der Vermieter alle fünf Jahre Einlass verlangen. Dieser Zeitraum entspricht nach allgemeiner Anschauung dem Zeitraum, nach dessen Ablauf z. B. Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Der Vermieter muss die Besichtigung jedoch rechtzeitig ankündigen; in diesem Fall waren es fünf Werktage im Voraus.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

10 Juli
Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer
Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen ...
weiterlesen
3 Juli
Spielende Kinder, Musiker & Hundegebell: Wie viel Lärm ist erlaubt?
Im Sommer verbringen Eigentümer und Mieter häufig viel Zeit im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wenn Kinder draußen spielen, kann es schon ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.