Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

06Juli

Vermieter dürfen Wohnungen alle 5 Jahre besichtigen

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen. 

Im angeführten Fall nahm die Vermieterin einen unangenehmen Geruch war und befürchtete Schimmel oder Fäulnis als Ursache. Der Mieter wollte sie jedoch nicht hineinlassen und so erhob die Vermieterin Klage.

Anhaltspunkte sind entscheidend

Routinekontrollen und anlasslose Besichtigungen sind weiterhin unzulässig. Da die Vermieterin jedoch eine Schädigung der Bausubstanz zu befürchten hatte, ist die Besichtigung begründet und erforderlich.

Besichtigungen alle 5 Jahre

Das Amtsgericht München entschied außerdem, dass Vermieter nicht dauerhaft aus ihrem Eigentum ausgeschlossen werden dürfen. Um den Zustand der Wohnung zu prüfen, darf der Vermieter alle fünf Jahre Einlass verlangen. Dieser Zeitraum entspricht nach allgemeiner Anschauung dem Zeitraum, nach dessen Ablauf z. B. Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Der Vermieter muss die Besichtigung jedoch rechtzeitig ankündigen; in diesem Fall waren es fünf Werktage im Voraus.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

8 Juni
KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau
Bereits im März dieses Jahres ging die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau an den Start. Für besonders klimafreundliche Neubauten gibt es bis zu 150.000 Euro zinsvergünstigten ...
weiterlesen
1 Juni
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.