Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzen

13Juli

Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzen

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) informiert aktuell darüber, dass Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung können pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Laut WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff lohnt sich das vor allem, wenn das Objekt weiter entfernt vom eigenen Wohnort liegt: Wenn Sie dreimal jährlich von Köln nach Leipzig fahren, sind das rund 3.000 Kilometer und somit 378 Euro.

Werbungskosten nachträglich einreichen

Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht eingereicht haben, lohnt es sich, die Sache zu prüfen. Vergessene Werbungskosten können Sie noch nachreichen.

Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen solche Fahrten jedoch in klarem Zusammenhang mit der Besichtigung oder der Erhaltung des Objekts stehen. Das können Termine mit Mietinteressenten sein, das Ablesen der Zählerstände oder die Organisierung von Reparaturterminen.

Als Nachweis dienen Eigenbelege, auf denen Sie die den Zweck der Fahrt und die gefahrenen Kilometer notieren. Zusätzlich können Sie die Fahrt durch Rechnungen oder Quittungen belegen.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

25 April
Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. ...
weiterlesen
18 April
Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.