Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen

10Februar

Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen

Viele Eigentümer verpflichten ihre Mieter per Hausordnung dazu, die Haustüre nachts zu verschließen. Das hat in den vergangenen Jahren für Ärger und einige Diskussionen gesorgt. Die Mieter fürchten, in Not- oder Paniksituationen das Haus nicht rechtzeitig verlassen zu können. Daher hat das Landesgericht Frankfurt am Main ein wegweisendes Urteil gefällt.

Abschließen nicht erzwingbar

Um in Notsituationen keine weitere Gefährdung der Bewohner zu riskieren, müssen Haustüren nach einem Urteil vom 12. Mai 2015 nicht mehr verschlossen werden (AZ 2-13 S 127/12). Dies gilt insbesondere für Türen, die von innen mit einem Schlüssel geöffnet werden müssen.

Praktische Lösung: Panikschlösser

Sogenannte Panikschlösser lassen sich leicht und relativ kostengünstig nachrüsten. Ihre Besonderheit: Von außen werden sie ganz normal mit einem Schlüssel geöffnet, innen befindet sich jedoch eine Notentriegelung, die ohne Schlüssel funktioniert. Damit garantieren Sie Ihren Mietern sowohl Schutz vor Einbrechern, als auch eine ungehinderte Flucht im Notfall.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

29 Januar
BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass ...
weiterlesen
22 Januar
Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.