Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen

10Februar

Streitpunkt: Hauseingänge nachts abschließen

Viele Eigentümer verpflichten ihre Mieter per Hausordnung dazu, die Haustüre nachts zu verschließen. Das hat in den vergangenen Jahren für Ärger und einige Diskussionen gesorgt. Die Mieter fürchten, in Not- oder Paniksituationen das Haus nicht rechtzeitig verlassen zu können. Daher hat das Landesgericht Frankfurt am Main ein wegweisendes Urteil gefällt.

Abschließen nicht erzwingbar

Um in Notsituationen keine weitere Gefährdung der Bewohner zu riskieren, müssen Haustüren nach einem Urteil vom 12. Mai 2015 nicht mehr verschlossen werden (AZ 2-13 S 127/12). Dies gilt insbesondere für Türen, die von innen mit einem Schlüssel geöffnet werden müssen.

Praktische Lösung: Panikschlösser

Sogenannte Panikschlösser lassen sich leicht und relativ kostengünstig nachrüsten. Ihre Besonderheit: Von außen werden sie ganz normal mit einem Schlüssel geöffnet, innen befindet sich jedoch eine Notentriegelung, die ohne Schlüssel funktioniert. Damit garantieren Sie Ihren Mietern sowohl Schutz vor Einbrechern, als auch eine ungehinderte Flucht im Notfall.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

24 April
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff ...
weiterlesen
17 April
Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.