Nebenkostenabrechnung – darauf müssen Sie achten

03Februar

Nebenkostenabrechnung – darauf müssen Sie achten

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Worauf Sie als Mieter oder Eigentümer achten müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Welche Kosten darf der Eigentümer umlegen?

Wasser, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Steuern und Versicherungen, Aufzug, Hausmeister, Heizung, Kosten um das Gebäude (z. B. Schornsteinfeger oder Hausbeleuchtung), Fernsehen (bei Gemeinschaftsanlagen) und „Sonstige Kosten“, zum Beispiel Brandschutzwartung oder die Kosten für andere Gemeinschaftsanlagen.

Wie werden die Kosten umgelegt?
Die Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Alle anderen Kosten dürfen pro Kopf, nach Wohnfläche oder Verbrauch umgelegt werden.

Muss der Mieter klaglos zahlen?
Sofern keine gravierenden Zweifel bestehen, muss der Mieter zunächst zahlen. Er hat das Recht, die Originalunterlagen einzusehen und darf die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten beanstanden. Hat er zu viel bezahlt, darf er die Kosten sogar in den folgenden drei Jahren zurückfordern.

Gibt es auch Fristen für Eigentümer?
Ja. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Nachzahlung.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

12 Februar
Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: ...
weiterlesen
5 Februar
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.