Sonnenschutz: Schirm, Markise oder Sonnensegel?

27Juli

Sonnenschutz: Schirm, Markise oder Sonnensegel?

Wir lieben den Sommer – allerdings möchten wir auf der eigenen Terrasse, dem Balkon oder gar in der Wohnung von der Hitze verschont bleiben. Damit es nicht unerträglich heiß wird, muss ein ordentlicher Sonnenschutz her.

Die Wohnung sollte tagsüber abgedunkelt werden. Außenrollladen verhindern, dass es die Hitze in die Wohnung schafft. Sind keine Rollos vorhanden, sollten Sie die Fenster schließen und sonnenundurchlässige Vorhänge zuziehen.

Für den Balkon: Schirme und Markisen

Ein Sonnenschirm ist immer erlaubt und kann flexibel ausgerichtet werden. Er schützt nicht nur Ihren Balkon, sondern auch das Innere Ihrer Wohnung vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.

Markisen sehen hübsch aus und bieten zuverlässigen Sonnenschutz. Da sie an der Fassade befestigt werden, benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Auch die Montage von Klemmmarkisen, die sich ohne Bohren an der Fassade befestigen lassen, sollten Sie sich von Ihrem Vermieter genehmigen lassen, da Sie das Erscheinungsbild des Objekts verändern.

Für die Terrasse: das Sonnensegel

Das Sonnensegel ist ein großes dreieckiges Tuch, das sich über die Terrasse oder größere Balkone spannen lässt. Es sollte so groß gewählt werden, dass es Ihren Sitzplatz komplett überdeckt. Sonnensegel sind in der Regel wasserdicht – so kann die Grillparty auch bei Platzregen stattfinden. Wenn es nicht mehr benötigt wird, lässt es sich einfach abnehmen und platzsparend verstauen.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

30 November
Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun ...
weiterlesen
23 November
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.