Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

08Juni

Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

Klare Regelungen für Kündigungs- und Widerrufsrecht

Mit der Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten. Das bedeutet, er erhält die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Zudem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht künftig klar geregelt werden.

Änderung der Mängelhaftung zugunsten der Handwerker

Das Kaufvertragsrecht soll an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Dies betrifft vor allem die Haftung, wenn mangelhaftes Material verwendet wurde. Bisher kann ein Handwerker, der mangelhaftes Material verwendet hat, vom Hersteller lediglich fehlerfreien Ersatz verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau muss er selbst tragen. Dies soll nun zugunsten des Handwerkers geändert werden.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

23 Juli
BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte ...
weiterlesen
16 Juli
Mietrecht II: Bundestag berät über schärfere Regeln für Vermieter
Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.