Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

08Juni

Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

Klare Regelungen für Kündigungs- und Widerrufsrecht

Mit der Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten. Das bedeutet, er erhält die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Zudem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht künftig klar geregelt werden.

Änderung der Mängelhaftung zugunsten der Handwerker

Das Kaufvertragsrecht soll an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Dies betrifft vor allem die Haftung, wenn mangelhaftes Material verwendet wurde. Bisher kann ein Handwerker, der mangelhaftes Material verwendet hat, vom Hersteller lediglich fehlerfreien Ersatz verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau muss er selbst tragen. Dies soll nun zugunsten des Handwerkers geändert werden.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

16 Oktober
Mehrgenerationenwohnen: bei Älteren beliebter als bei Jüngeren
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Online-Marktplatzes ImmoScout24 zeigt: 47 Prozent der Deutschen erwarten, dass Mehrgenerationenwohnen in Zukunft zunehmen wird. Gleichzeitig bewerten 55 Prozent diese ...
weiterlesen
9 Oktober
IVD-Wohn-Preisspiegel: Hohe Mieten machen Eigentum attraktiver
Der Immobilienverband Deutschland IVD stellt seinen aktuellen Wohn-Preisspiegel 2025/26 vor. Die bundesweite Auswertung zeigt: Wohneigentum wird für viele Haushalte wieder erschwinglicher, die Neuvertragsmieten ziehen weiter ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.