Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

08Juni

Neuer Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.

Klare Regelungen für Kündigungs- und Widerrufsrecht

Mit der Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten. Das bedeutet, er erhält die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Zudem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht künftig klar geregelt werden.

Änderung der Mängelhaftung zugunsten der Handwerker

Das Kaufvertragsrecht soll an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden. Dies betrifft vor allem die Haftung, wenn mangelhaftes Material verwendet wurde. Bisher kann ein Handwerker, der mangelhaftes Material verwendet hat, vom Hersteller lediglich fehlerfreien Ersatz verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau muss er selbst tragen. Dies soll nun zugunsten des Handwerkers geändert werden.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

21 Mai
Platzmangel in den Metropolen: Überbelegung in Städten dreimal so hoch wie auf dem Land
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung ...
weiterlesen
14 Mai
Mittelstädte: Mieten steigen um bis zu 20 Prozent – und bleiben doch Spar-Alternative zu Metropolen
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.