Gesetzesentwurf: Kein Sachkundenachweis für Immobilienmakler

14Juni

Gesetzesentwurf: Kein Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung steht am 22. Juni wieder eine Beratung im Bundestag an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der aktuelle Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird.

Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs

Nach mehreren Anhörungen und Gesprächen wurde unter anderem die Änderung verabredet, dass Immobilienverwalter und Makler nicht, wie ursprünglich beschlossen, eine Sachkundeprüfung ablegen sollen, sondern das ihnen künftig stattdessen eine Weiterbildungspflicht auferlegt wird. Diese besagt, dass sich Verwalter und Makler mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden müssen. Entsprechende Nachweise sind der Erlaubnisbehörde vorzubringen. Bei fehlendem Nachweis wird ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) fällig. Dass auch Immobilienverwalter in die Pflicht genommen werden sollen, ist ebenfalls neu. Der DDIV und der Deutsche Mieterbund hatten diese Änderung jedoch gefordert.

Ausnahmen von der Regel

Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel für staatlich anerkannte Berufe wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit sollen sie von der Pflicht befreit sein.

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