Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer

23November

Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer

Ab 2017 erhöht nun auch Thüringen die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Seitdem der Staat festgelegt hat, dass die Bundesländer den Steuersatz selbst bestimmen können, haben nahezu alle Bundesländer den ursprünglichen Steuersatz von 3,5 Prozent erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen gab es noch keine Erhöhungen.

Die Einnahmen des Staates haben sich seit der Reform fast verdoppelt: 2005 nahm der Staat 4,8 Milliarden Euro ein, 2015 wurde ein neuer Höchststand von 9,2 Milliarden Euro erzielt.

Grunderwerbsteuer: So können Sie sparen

Die Steuersumme lässt sich auf legalem Wege um bis zu 15 Prozent reduzieren. Hierzu lassen Sie einfach im notariellen Kaufvertrag das „bewegliche Inventar“ herausrechnen. Das sind Dinge, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, zum Beispiel Heizöl, Einbauküchen, Gartenhäuser, Markisen und andere bewegliche Dinge. Wenn der Wert des beweglichen Inventars die 15 Prozent überschreitet, fordert das Finanzamt in der Regel einen Nachweis über den Wert der Gegenstände an – in diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Belege einreichen.

Grunderwerbsteuer 2017

Bundesland Steuersatz 2017
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

5 Juni
Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer
Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. ...
weiterlesen
29 Mai
Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten
Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.