Prüfen Sie Ihre Hausordnung auf Gültigkeit

18Mai

Prüfen Sie Ihre Hausordnung auf Gültigkeit

Nicht alles darf in der Hausordnung vermerkt werden. Welche Dinge nicht in die Hausordnung dürfen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.

Das darf nicht in die Hausordnung

  • Tierhaltung darf nicht verboten werden. Kleintiere sind immer erlaubt; über die Haltung von Hunden, Katzen und gefährlichen Tiere muss im Einzelfall entschieden werden.
  • Ein Besuchs- oder Übernachtungsverbot ist unzulässig. Die Mieter darf seinem Besuch sogar Schlüssel zur Wohnung überlassen.
  • Kinderlärm darf ebenfalls nicht verboten werden. Auch Kinderwagen dürfen in den Hausflur, sofern Sie kein Hindernis darstellen.
  • Schichtarbeiter müssen jederzeit baden oder duschen können: Ein generelles Bade- und Duschverbot ab 22 Uhr ist unwirksam.

Möchten Sie Ihren Mietern mit der Hausordnung einige Pflichten zuweisen, z. B. Schneeräumen, die Flurwoche oder das Kehren im Herbst, so muss sie zwingend ein Anhang des Mietvertrages sein oder darin erwähnt werden. Wenn Sie das versäumen oder lediglich einen Aushang im Hausflur haben, dürfen Sie Ihrem Mieter darin keinerlei Arbeiten auferlegen. In diesem Fall dürfen lediglich z. B. Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume (z. B. Wasch- oder Fahrradkeller) oder Ruhezeiten vermerkt werden.

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