Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

01November

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbar
Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

Das Urteil: Daten aus „Mietpreis-Check“ nicht anwendbar
Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück. (AG München, AZ 472 C 23258/17)

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

25 Juli
Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom
Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden ...
weiterlesen
18 Juli
Wohnungssuche: dienstags und mittags sind die Chancen am besten
Das Immobilienportal immowelt hat die Wochentage und Uhrzeiten analysiert, zu denen Inserate von Mietwohnungen online gestellt werden. Die Analyse zeigt, dass Wohnungssuchende an bestimmten Wochentagen ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.