Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

08November

Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.

Unklarheiten über Weiterbildungszeitraum beseitigt
Die neuen Gesetzesregelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO, § 34c Abs. 2a) verankert. An dieser Stelle soll nun eine Anpassung erfolgen, die den Fortbildungszeitraum genauer definiert. Es wird klargestellt, dass es sich bei dem dreijährigen Weiterbildungszeitraum um Kalenderjahre handelt.

Dieser Zeitraum soll ab dem 1. Januar des Jahres beginnen, in dem die Gewerbeerlaubnis erteilt, beziehungsweise weiterbildungspflichtige Angestellte ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Die Nachweise darüber müssen unaufgefordert, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Erstmalig werden diese Nachweise demzufolge zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 fällig. Der Bundestag hat den Änderungen bereits zugestimmt. Voraussichtlich erfolgt die abschließende Entscheidung durch den Bundesrat noch in diesem Monat.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

30 Juli
Pendeln lohnt sich: So stark sinken Wohnungspreise im Umland
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:
weiterlesen
23 Juli
BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.