Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen

25Januar

Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen

Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.

Nach erfolgloser Abmahnung kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Im Unrecht waren beide, wie das Amtsgericht Landsberg entschied.

Kündigung des Mietverhältnisses ist unwirksam

Die Klage der Vermieterin auf Herausgabe der Wohnung war erfolglos. Der Mieter sei zwar verpflichtet, eine Besichtigung nach ausreichender Vorankündigung zu ermöglichen, jedoch stelle seine Weigerung keine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist folglich kein Kündigungsgrund. Eine Aufwandsentschädigung dürfe er allerdings nicht verlangen. Zu berücksichtigen sei zudem, dass der Mieter bereits zwei Makler anstandslos in die Wohnung gelassen hat und der Vermietern somit alle Eckdaten zur Verfügung standen. Ein mehrfacher Maklerwechsel, so das Gericht, sollte grundsätzlich nicht zulasten der Privatsphäre des Mieters gehen. (AG Landsberg am Lech, 3 C 701/16)

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

12 Februar
Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: ...
weiterlesen
5 Februar
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.