BGH-Urteil: Kündigungen von Bausparverträgen sind rechtens

08März

BGH-Urteil: Kündigungen von Bausparverträgen sind rechtens

Zigtausende der über 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland könnten nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gekündigt werden.

Bausparverträge: Die Problematik

Vor allem in den 90er Jahren legten viele Sparer Bausparverträge zu einem damals wenig rentablen Zinssatz von durchschnittlich drei Prozent an. Im Gegenzug dürfen sie, wenn sie ein bestimmtes Eigenkapital angespart haben, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen. Diese Art des Sparens wurde jedoch, seit die Europäische Zentralbank ihre Nullzins-Politik fährt, für die Kunden äußerst lukrativ: Satte drei Prozent Zinsen gibt es heutzutage kaum noch. Viele Kunden halten ihre Verträge aufrecht, auch wenn Sie keinen Immobilienkauf anstreben. Sie haben das erforderliche Mindestkapital längst erreicht, profitieren jedoch weiterhin von den üppigen Zinsen.

Bausparkassen wehren sich

Für die Bausparkassen sind solche abgeschlossenen Verträge wenig ertragreich. Sie zahlen hohe Zinsen und müssen damit rechnen, dass sich Sparer nach einer Weile auszahlen lassen und nie ein Kredit zustande kommt. Im Falle eines Kredites sind sie vertraglich zu unrentablen Zinsen verpflichtet. Aus diesem Grund kündigen sie Bausparverträge, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, also deren Mindestkapital angespart wurde.

Urteil des BGH ist eindeutig

Drei Bausparer haben nun gegen diese Kündigung geklagt – doch das Urteil des BGH ist so eindeutig und allgemein formuliert, dass es höchstwahrscheinlich für alle anderen Sparer auch gilt. Entscheidend für das Urteil war ein Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem heißt es, dass ein Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Erhalt […], ein Darlehen kündigen kann. Der BGH sieht die Bausparkasse im Zeitraum des Sparens als Darlehensnehmer. Erst im Falle einer Auszahlung würden sich die Rollen umkehren.

Was Bausparer jetzt tun können

Reduzieren Sie Ihre Rate oder stunden Sie sogar die Zahlungen, um das Erreichen der Zuteilungsgrenze hinauszuzögern. Sollte Ihre Bank Ihnen ein anderes Sparmodell anbieten, seien Sie aufmerksam und vergleichen Sie die Konditionen mit denen anderer Banken und Bausparkassen. Im Falle einer Kündigung haben Sie übrigens ganz gute Karten, wenn Ihnen der Bausparvertrag als „rentable Geldanlage“ angeboten wurde – in diesem Fall sind Sie jedoch in der Beweispflicht.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

24 April
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff ...
weiterlesen
17 April
Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.