Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

02November

Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.

Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen

Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese müssen dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.

Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

24 April
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff ...
weiterlesen
17 April
Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.