Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

02November

Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.

Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen

Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese müssen dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.

Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

5 Juni
Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer
Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. ...
weiterlesen
29 Mai
Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten
Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.