Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

02November

Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.

Meldegesetz zum Schutz vor Scheinmeldungen

Das Meldegesetz, das seit dem 1. November 2015 gilt, sah es bisher vor, dass Mieter beim Einzug und beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigen. Diese müssen dem Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden, um Scheinmeldungen zu vermeiden. Nun ist diese Vermieterbescheinigung nur noch beim Einzug in eine neue Wohnung erforderlich.

Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

Eine weitere Änderung betrifft den Fall, dass Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Sie stellt klar, dass nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden muss. Weiterhin verpflichtend sind jedoch Name und Anschrift des Wohnungsgebers.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

25 Juli
Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom
Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden ...
weiterlesen
18 Juli
Wohnungssuche: dienstags und mittags sind die Chancen am besten
Das Immobilienportal immowelt hat die Wochentage und Uhrzeiten analysiert, zu denen Inserate von Mietwohnungen online gestellt werden. Die Analyse zeigt, dass Wohnungssuchende an bestimmten Wochentagen ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.