Amtsgericht München kippt Mietpreisbremse

28Juni

Amtsgericht München kippt Mietpreisbremse

Das Amtsgericht München erklärt in einem Urteil vom 21. Juni 2017 die Mietpreisbremse im Raum München für ungültig. Das Gericht weist auf ein Versäumnis des Landes Bayern hin.

Versäumnis liegt beim Land

Im aktuellen Fall hatte ein Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor Gericht gebracht. Das Gericht befasste sich jedoch nicht mit dem Fall, sondern erklärte gleich die Mietpreisbremse in München für unzulässig (AG München, Urteil v. 21.6.2017, 414 C 26570/16). Die Schuld daran trägt das Land Bayern selbst: Es hatte es versäumt, den Nachweis über einen „angespannten Wohnungsmarkt“ zu erbringen.

Nachweis über „angespannten Wohnungsmarkt“

Damit die Mietpreisbremse in Kraft treten kann, muss das Land einen „angespannten Wohnungsmarkt“ nachweisen. Dies erfordert eine „sorgsame Überprüfung der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Gebietsbestimmung“, um anhand dessen nachzuweisen, warum sich die beantragten Gebiete für die Mietpreisbremse qualifizieren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Mieter können Berufung einlegen und mit dem Fall vor das Landesgericht ziehen. In zwei vergangenen Urteilen hatte das Amtsgericht München die Mietpreisbremse auch für München angewendet.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

29 Oktober
Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen
Privatleute, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, kennen das:  Man schmiedet Pläne für Umbauten, will dieses oder jenes sanieren oder erneuern. Oft steht schon ...
weiterlesen
22 Oktober
Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten
Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.