Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?

21Dezember

Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?

Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.

Dekoration ist erlaubt

Und zwar sowohl in der eigenen Wohnung, als auch auf dem Balkon und an der Fassade. Voraussetzung ist, dass die Fassade z. B. durch Bohrungen nicht beschädigt wird, die Dekoration niemanden gefährdet, also ausreichend gesichert ist und dass Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Blinkende Lichterketten sollten nach 22 Uhr abgeschaltet werden. Fühlen sich Nachbarn gestört, darf der Hausflur nicht dekoriert werden – ein Kranz an der Wohnungstüre ist jedoch erlaubt.

Wer haftet bei Bränden?

Fängt ein Adventskranz Feuer oder entstehen Brandschäden durch weihnachtliche Dekoration oder Wunderkerzen, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wunderkerzen direkt am Tannenbaum anzuzünden ist demnach fahrlässig – läuft hingegen ein Kind mit einer Wunderkerze in der Hand auf den Baum zu, liegt keine Fahrlässigkeit vor.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

17 September
Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten
Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ...
weiterlesen
10 September
Wärmepumpen-Absatz wächst im ersten Halbjahr auf 195.000 Anlagen
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. zieht eine positive Bilanz zum ersten Halbjahr: Der Markt habe sich in die richtige Richtung entwickelt, denn Unabhängigkeit, dauerhafte Bezahlbarkeit ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.