Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen

17Januar

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.

Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

Fristlose Kündigung begründet
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

30 Oktober
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen ...
weiterlesen
23 Oktober
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.