Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung

18Mai

Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung

Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.

Der Fall: Wurzeln beschädigen Garagenzufahrt

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Auf dem Grundstück der Beklagten steht unweit der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Pappel. Die Wurzeln der Pappel sind in das Grundstück des Klägers hineingewachsen und haben dort in der Garageneinfahrt Pflastersteine angehoben. Dieser forderte die Nachbarn unter Fristsetzung dazu auf, die Pappel fällen zu lassen oder die Wurzeln zu beseitigen und gleichzeitig eine Wurzelsperre einzubauen. Beides lehnten die Beklagten ab. Der Kläger forderte nun 240 Euro für die Reparatur seines Pflasters sowie 1.800 Euro für den Bau einer Wurzelsperre. Bis zur Verhandlung wurden jedoch keine Maßnahmen durchgeführt und der Schaden bestand weiterhin. Erst während des Prozesses erklärten die Beklagten unter dem Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung ihre Bereitschaft zum Einbau einer Wurzelsperre. Dies ist bis heute nicht geschehen; auch die Unebenheit des Pflasters wurde noch nicht beseitigt.

Das Urteil: Ohne Beseitigung keine Zahlung

Da die Baumeigentümer sich weigerten, die Zahlung zu leisten, zog der Kläger bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH ist der Auffassung, der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Zahlungsanspruch. Der Geschädigte hätte demnach entweder den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen und vom Nachbarn die Übernahme der Kosten fordern können, oder er hätte seinen Nachbarn wegen Unterlassung der Störungsbeseitigung verklagen müssen.

[BGH Urteil AZ: V ZR 67/22]

 

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

13 Februar
Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig
Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg ...
weiterlesen
6 Februar
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.