Rauchmelder: Ihre Pflichten ab 2016

23Dezember

Rauchmelder: Ihre Pflichten ab 2016

Jährlich gibt es in Deutschland rund 400 Tote und 4.000 Verletzte durch Brände – etwa zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf überrascht. Abhilfe können Brandmelder schaffen, die durch ihr lautes Alarmsignal den nachts abgeschalteten Geruchssinn ersetzen.

Aktuelle Lage

Außer in Berlin und Brandenburg gibt es bereits in allen Bundesländern Rauchwarnmeldepflichten für Neu- und Umbauten. Sachsen plant die Pflicht für Neubauten zum 1. Januar 2016.

Bestandsbauten müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2015 nachgerüstet werden. In Nordrhein-Westfalen ist zur Nachrüstung noch bis Ende 2016 Zeit, in Bayern und Thüringen sogar bis zum Ende des Jahres 2017 bzw. 2018.

Eigenverantwortlich handeln

Mit Ausnahme von Thüringen, ist in allen Bundesländern der Eigentümer bzw. Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Es erfolgen keinerlei staatliche Kontrollen; im Brandfall kann es jedoch Ärger mit Versicherungen geben.

Rauchmelder sind nicht teuer und können Leben retten. Zudem sind neue Modelle wartungsarm und sehr zuverlässig. Unabhängig von Rauchwarnmeldepflichten sollten Sie diese Installation unbedingt in Betracht ziehen.

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