Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken

14September

Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken

Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.

Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden

Das Kabinett hat am 13. September Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Sie sollen vor allem Menschen ohne eigenes Haus die Installation einer kleinen Solaranlage erleichtern. Sogenannte Balkonkraftwerke (bzw. ihre Installation) sollen in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Somit gilt für Balkonkraftwerke das gleiche Recht wie bei baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Welche Rechte haben Eigentümer?

Bewohner brauchen jedoch weiterhin die Zustimmung der WEG oder des Eigentümers bzw. Vermieters. Diese kann jedoch nicht mehr verweigert werden, sofern die Anlage angemessen ist. Vermieter und WEG haben z. B. ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird, sie dürfen die Installation allerdings nicht durch überzogene Auflagen verhindern. Justizministier Marco Buschmann (FDP) sagt zu dem Entwurf: „Wer auf dem Balkon einen Beitrag leisten will zur Energiewende, dem soll es das Recht nicht unnötig schwer machen.“

 

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

2 Mai
Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom
Der Bundestag hat am 26.4.2024 das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I soll es Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu ...
weiterlesen
25 April
Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.