Heizen: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

27Oktober

Heizen: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab einer Mieterin Recht, die vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens forderte. Grund für den Rechtsstreit und das Urteil war eine Klausel im Mietvertrag.

Gasheizofen nach 48 Jahren kaputtgegangen

Die Mieterin heizt ihre Wohnung über zwei Gasheizöfen, von denen einer defekt war. Da der Gasheizofen bereits 48 Jahre alt war, war er nicht zu reparieren. Die Mieterin hatte die Wohnung und auch den Mietvertrag von ihrer Mutter übernommen. In diesem war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasst. Somit ist die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Mieterin forderte vom Jobcenter knapp 1.800 Euro für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens.

Jobcenter muss für Gasheizofen aufkommen

Nachdem das Sozialgericht Köln die Klage auf Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, sprach das Landdessozialgericht NRW der Mieterin die Erstattung zu. In seiner Begründung nannte das LSG die Tatsache, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist. Auch sei die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung unerlässlich. Das LSG befand zudem, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation angemessen sind.

[LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1736/21]

 

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

28 September
Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher
Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: ...
weiterlesen
21 September
Frist endet bald: Jetzt Heizungen prüfen lassen
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.