Guter Rat: Bauherrenhaftpflichtversicherung

05September

Guter Rat: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren sind für alles, was auf ihrer Baustelle passiert, verantwortlich. Auch, wenn Architekten oder Bauunternehmer beauftragt wurden, haftet der Bauherr bei Schäden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin.

Wofür Bauherren haften
Bauherren haften für beinahe alles, was auf ihrer Baustelle oder im Zusammenhang mit der Baustelle passiert: Ob Passanten durch herabstürzende Teile verletzt werden, Schäden am Nachbargrundstück entstehen oder ein geparktes Auto durch Bauarbeiten beschädigt wird. Insbesondere Personenschäden können bei der Behandlung und Rehabilitation hohe Kosten verursachen, die Bauherren schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin treiben.

Wissenswertes zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei kleineren und mittleren Umbauten reicht gegebenenfalls die eigene Haftpflichtversicherung aus, Bauherren sollten im Vorfeld ihre Police prüfen. Die Versicherung muss vor Baubeginn abgeschlossen werden. Eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro aufweisen, eventuell kann sich auch eine Selbstbeteiligung lohnen. In der Regel werden für die Versicherung zwischen 0,15 und 0,2 Prozent der Baukosten fällig. Sollten sich die Baukosten erhöhen, muss dies der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

14 Mai
Mittelstädte: Mieten steigen um bis zu 20 Prozent – und bleiben doch Spar-Alternative zu Metropolen
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, ...
weiterlesen
7 Mai
„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf
Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.