Gebäudeenergiegesetz: Wer 2023 Ölheizungen austauschen muss

05Januar

Gebäudeenergiegesetz: Wer 2023 Ölheizungen austauschen muss

Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem den verpflichtenden Austausch von alten Heizungskesseln. Seit diesem Jahr gilt eine Novelle und der Austausch muss nach Ablauf von 30 Jahren erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – doch es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.

Wer muss seinen Heizungskessel tauschen?

Wurde der Heizkessel vor dem 1.1.1994 eingebaut, besteht in diesem Jahr die Pflicht zum Austausch. Gas- und Ölheizkessel dürfen nur noch maximal 30 Jahre betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von reinen Ölheizungen und Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit klimafreundlichen Alternativen auseinanderzusetzen.

Ausnahmen und Bußgelder

Ausgenommen sind zum Beispiel Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, die es aus diesen Jahren allerdings kaum gibt. Um welchen Heizkessel es sich handelt, steht auf dem Typenschild am Gerät. Ansonsten kann der Heizungsbauer oder Schornsteinfeger Auskunft geben. Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude leben. Ausnahmen können ebenfalls genehmigt werden, wenn ein Austausch als unwirtschaftlich nachgewiesen wird, weil das Gebäude zum Beispiel abgerissen wird oder eine alternative Versorgung nicht möglich ist. Eigentümern, die die Austauschpflicht ignorieren, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Aber auch wer noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte sich Gedanken über einen Austausch machen. Frühzeitig beantragt, gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten.

 

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

24 April
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff ...
weiterlesen
17 April
Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.