Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig

08März

Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig

Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.

Mieter verlangte Fristsetzung – erfolglos

Nach sieben Jahren wurde das Mietverhältnis einvernehmlich aufgelöst, doch bei der Übergabe fand der Vermieter erhebliche Schäden vor: Badarmaturen waren zerkratzt, ein Heizkörper war beschädigt und die Wohnung war von Schimmel befallen. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz. Der Mieter war jedoch der Meinung, sein Vermieter hätte ihm zunächst eine Frist setzen müssen, damit er den Schaden selbst beseitigen kann. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Vermieters und schaffte eine klare Abgrenzung.

Beschädigung der Mietsache ist keine Schönheitsreparatur

Dem Urteil zufolge hat der Mieter seine Sorgfalts- und Obhutspflicht verletzt, denn er ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die entstandenen Schäden seien nicht mit einer Schönheitsreparatur gleichzusetzen, deshalb ist die Forderung des Vermieters gerechtfertigt und eine Fristsetzung nicht erforderlich. Dem Vermieter wurden insgesamt 5.171 Euro Schadensersatz zugesprochen, da er zudem einen fünfmonatigen Mietausfall zu beklagen hatte. (Az.: VIII ZR 157/17)

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

19 September
Stromerzeugung: Mehr als 60 % aus erneuerbaren Energien
Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 220 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, ...
weiterlesen
12 September
Immobiliensanierung: Jeder 4. Eigentümer hat modernisiert
Trotz hoher Baukosten und langer Wartezeiten auf Handwerker haben viele Immobilieneigentümer in jüngster Zeit Sanierungsarbeiten durchführen lassen. Das zeigt eine aktuelle und für Deutschland repräsentative ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.