Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler beschlossen

28September

Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler beschlossen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl war es endlich endgültig: Die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 geforderte Berufszulassung für Immobilienverwalter wurde vom Bundesrat endgültig beschlossen. Voraussichtlich treten die neuen Regelungen ab August 2018 in Kraft.

Regelungen für Immobilienverwalter

Bisher mussten WEG-Verwalter und Mietverwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen. In Zukunft brauchen sie erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, dass der Antragsteller zuverlässig ist und sowohl über eine Berufshaftpflichtversicherung als auch über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt.

Kein Sachkundenachweis für Makler

Anstelle des geforderten Sachkundenachweises, unterliegen Immobilienmakler zukünftig einer Weiterbildungspflicht. Diese umfasst zwanzig Stunden innerhalb von drei Jahren. In der Gesetzesbegründung heißt es, das so sichergestellt sei, dass Makler über die geforderte Sachkunde verfügen und zudem ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Die Missachtung der Fortbildungspflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden. Staatlich anerkannte Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte sollen in den ersten drei Jahren von dieser Pflicht befreit werden.

Marktexperten begrüßen diese Entscheidung, werden sich jedoch weiterhin für einen zwingend notwendigen Sachkundenachweis einsetzen – auch in der kommenden Legislaturperiode.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

1 Oktober
Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur ...
weiterlesen
24 September
Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei
Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.