Wohnung zur Miete in Goch
Penthouse-Wohnung im Herzen von Pfalzdorf

offen

Beschreibung

Auf der Waterkuhlstraße von Pfalzdorf entstand letztes Jahr ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohneinheiten. Die jeweiligen Einheiten erstecken sich auf 3 Ebenen, d.h. auf Erd-, Ober- und Dachgeschoss - inklusive Aufzug.
Hier bieten wir eine ca. 80 m² große Penthouse Wohnung an. Die Wohnfläche verteilt sich auf das lichtdurchflutete Wohn- und Esszimmer mit integrierter Küche, Diele, Badezimmer, Hauswirtschaftsraum, Gäste-WC und einer umlaufenden Dachterrasse.
Beheizt wird das Objekt über eine Luftwärmepumpe, die Wärmeverteilung erfolgt über eine Fußbodenheizung.
Ergänzt wird die Wohnung durch einen Kellerraum.
Das Objekt verfügt über eine Aufzugsanlage, alle Wohnungen verfügen über einen PKW-Stellplatz und zusätzlich kann ein Tiefgaragenplatz angemietet werden.

Lage

Das Objekt befindet sich auf der Waterkuhlstr. in Goch- Pflazdorf

Sonstiges

Für nähere Auskünfte bzw. Besichtigungstermine stehen wir nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.' Alle in diesem Exposé enthaltenen Aussagen, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben bzw. Unterlagen des Vermieters (oder eines Dritten). Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Ansprechpartner

Christina Swertz

Telefon: 004928239759897
Telefax: +49 2823 9759898

info@swertz-heine-immobilien.de

Kontakt aufnehmen

Wohnung zur Miete

Kaltmiete 1.005 €
Nebenkosten 280 €
Kaution 1.500 €
Heizkosten in Nebenkosten enthalten
Warmmiete 1.285 € 
Adresse 47574 Goch
Wohnfläche ca. 80,40 m²
Zimmer 2
Nutzfläche ca. 5,74 m²
Objekt-Nr. 590

Adresse

47574 Goch

Ausstattung

Anzahl Badezimmer 1
Anzahl Balkone 1
Anzahl Schlafzimmer 1
Anzahl separate WCs 1
Anzahl Zimmer 2
Baujahr 2024
Befeuerungsart Luft/Wasser-Wärmepumpe
Fahrstuhl Personen
Heizungsart Fußbodenheizung
verfügbar ab sofort
Verkaufstatus offen
Zustand Erstbezug

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

29 Januar
BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass ...
weiterlesen
22 Januar
Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.